Mitglied werden
Bestimmungen zum Eintritt in die GJ - 3.1. der Satzung (Auszug):
3.1 Eintritt
a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Juristische Personen haben kein Stimmrecht.
b) Der Aufnahmeantrag Minderjähriger (z.Zt. der Lebensabschnitt bis zum vollendeten 18.Lebensjahr) bedarf der Unterschrift. der gesetzlichen Vertreter. Minderjährige werden in der Unterabteilung "Jugend" zusammengefasst mit dem Ziel, sie in besonderer Weise im Sinne der satzungsgemäßen Aufgaben zu fördern.
c) Es darf ein Senat gegründet werden, der rein mäzenatischen Charakter hat. Diese Unterabteilung Senat soll die Gemeinnützigkeit erlangen. Der Senat unterliegt den Satzungsbestimmungen der GJ und den Bestimmungen der Gemeinnützigkeit.Der Vorstand entscheidet über Antragstellungen nach a), b) und c).Er kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Versagt dieser die Aufnahme, so kann der/die Antragsteller/in die Mitgliederversammlung - in der auf die Versagensentscheidung folgenden ordentlichen Mitgliederversammlung - zur endgültigen Entscheidung anrufen.
Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge:
Erwachsene: 78,00 €
Juristische Personen: 78,00 €
Auszubildende, Studenten,Wehrpflichtige usw. 36,00 €
Schnullergarde oder Jugendgruppe 12,00 €
Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften: 120,00 €
Oder laden Sie doch hier den Aufnahmeantrag zum Ausfüllen auf Ihren Computer!
Im Word-Format: Aufnahmeantrag [174 KB]
Oder im PDF-Format: Aufnahmeantrag [335 KB]
